Donnerstag, 27. August 2009

Tod den Christen!


Was viele nicht wissen: das Christentum ist gegenwärtig die meist verfolgte Religion der Welt. In einem brisanten Bericht der internationalen katholischen Wohltätigkeitsstiftung Nothilfe der Kirche wird feststellt, dass das Christentum die am meisten verfolgte Religion der Welt darstellt. »Wegen religiöser Verfolgungen werden jährlich rund 170.000 Anhänger Christi wegen ihres Glaubens ermordet.« Experten der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und vom Institut für Religionsfreiheit schätzen, dass weltweit etwa 75 Prozent der aus religiösen Gründen Verfolgten und 80 Prozent der aus religiösen Gründen Ermordeten Christen sind. Keine andere Religionsgemeinschaft auf der Welt wird also stärker verfolgt.


Mancherorts droht den Christen Folter, weil sie ihren Glauben öffentlich bekennen, anderswo Gefängnis, ein fast rechtloser Status oder sie werden ermordet. In einigen Ländern setzt sogar der Staat Gewalt gegen Christen ein, in anderen erwächst der Hass aus der Gesellschaft. Dies werde, so stellt der Bericht weiter fest, von den Medien weitgehend verschwiegen.
Weiter heißt es, die Religionsfreiheit werde in 60 Ländern nicht gewahrt. Besonders dramatisch ist die Situation für die Christen in Indien, Pakistan, Saudi-Arabien und Eritrea. Zu einer Verschärfung kam es u.a., weil in etlichen Gebieten die »Scharia«, das islamische Recht eingeführt wurde.

Was ist die Scharia?

Die Scharia ist im Westen zu einem Begriff für islamische Intoleranz geworden, was so verkürzt aber nicht stimmt. Zwar ist der Ruf nach Einführung der Scharia in vielen muslimischen Staaten zu einem politischen Kampfbegriff geworden und der vordergründige Ausdruck einer islamischen Rechtsordnung ist die Anwendung der Körperstrafen nach dem Koran, aber das umfasst eben nur einen kleinen Teil des islamischen Rechtssystems. In mehreren Staaten wird die Scharia gegenwärtig in der Verfassung ausdrücklich als Quelle der Rechtsschöpfung anerkannt (etwa in Ägypten, Bahrain, Jemen, Kuwait, Libanon, Sudan, Syrien und in den Vereinigten Arabischen Emiraten). Einen Schritt weiter gehen die Staaten Saudi-Arabien, Oman, Pakistan und neuerdings auch Afghanistan, in denen die Scharia, von Ausnahmen in einzelnen Rechtsbereichen abgesehen, mit der Rechtsordnung gleichgesetzt wird.

»Moderne« Christenverfolgungen

In vielen islamisch geprägten Ländern werden Christen daran gehindert, das Menschenrecht auf freie Religionswahl und Mission auszuüben, weiß die WELT online: »Im Iran, in Saudi-Arabien oder Sudan wartet auf christliche Missionare und Konvertiten das Beil oder die Steinigung. In vergleichsweise gemäßigten Ländern wie Ägypten oder Algerien wandern zum Christentum übergetretene Ex-Muslime und Missionare in die Psychiatrie oder ins Gefängnis. Und in für islamische Verhältnisse fast liberalen Ländern wie Malaysia muss der Abfall vom Islam vom Gericht genehmigt werden. Doch solch eine Genehmigung hat noch kein Gericht jemals erteilt. Ähnlich steht es in Indonesien. Auch dort tritt weniger der Staat als Christenverfolger hervor, dafür aber ein Teil der islamischen Bevölkerungsmehrheit. In den vergangenen Jahren wurden mehrere tausend Kirchen von Islamisten abgefackelt, und immer wieder brandschatzen und terrorisieren Muslim-Milizen christliche Dörfer – um sich zu bereichern und das Land zu islamisieren. Nebenbei: Nicht nur die Täter, auch die Helfer bedrohter Christen dort sind oft Muslime.«

Aber die gegenwärtige Christenverfolgung ist keinesfalls nur in islamischen Ländern zu beobachten. In Staaten, in denen marxistische Diktaturen herrschen, nehmen die Fälle von Diskriminierungen, Folter und Gewalt ebenfalls dramatisch zu. Beispiele hierfür sind die Volksrepublik China, Nordkorea oder das ostafrikanische Eritrea.
Auch in Namen »Buddhas« oder »Krishnas« werden Christen verfolgt: In mehreren indischen Bundesstaaten hat die dort regierende Hindu-Partei BJP für christliche Missionare oder den Abfall vom hinduistischen Glauben Gefängnisstrafen eingeführt; in Indien wurden sogar mehrere evangelikale Prediger von Hindu-Fanatikern gelyncht.
Aus dem buddhistischen Myanmar ist bekannt, dass christliche Kinder zwangsbekehrt, in die Armee gezwungen und als menschliche Minenräumer verwendet wurden. In Sri Lanka drangen mehrfach buddhistische Mönche mit einer gewaltbereiten Meute in Kirchen ein und verprügelten die Gottesdienstbesucher.

Christliche »Glaubensinvasoren«

Eine gängige Erklärung für die exzessiven Christenverfolgungen lautet: Zu den Konflikten komme es, weil US-Evangelikale in aller Welt »aggressiv« missionierten. Das jedoch weisen Experten einhellig zurück. Demgegenüber ist unbestritten, dass primär Freikirchen für das weltweite Wachstum des Christentums sorgen – was für viele Andersgläubige als kulturelle Invasion empfunden wird.
Demzufolge fällt es mancherorts leicht, das Volk gegen diese christlichen Glaubensinvasoren aufzuwiegeln und auf deren eigene, blutige Zwangsmissionarsversuche in der Vergangenheit zu verweisen. Doch das ist kein Grund, auch heutzutage noch Menschen wegen ihres Glaubens zu ermorden.

Achtung ALG2 Empfänger: Ihr werdet beim Sex beobachtet.

Immer wieder wurden 2009 und 2010 Detektive los geschickt um ALG2 Bezieher des Missbrauchs zu überführen. Überwiegend wollten die Behörden ermitteln, wer mit wem ein Intimes Verhältniss pflegt, um eine Bedarfsgemeinschaft nach zu weisen.

Jedoch macht es keinen Sinn, denn die Bedarfsgemeinschaft ist so definiert, das weder eine sexuelle Beziehung eine Rolle spielt, noch eine Wohngemeinschaft vom Amt zur Bedarfsgemeinschaft umfunktioniert werden darf.
Selbst wen Freund und Freundinn zusammen leben ist das noch kein gerichtlich relevanter Grund eine Bedarfsgemeinschaft zu Grunde zu legen. Erst das gemeinsame Kind oder die Absicht finanziell für einander ein zu stehen (gemeinsames Konto) macht das Pärchen zur Bedarfsgemeinschaft. Das sah die ARGE bisher nicht so.
Sozialgerichtsprozess wurde aber meist zugunsten der ALG2 Empfänger entschieden.

Das Sozialgericht Düsseldorf hat sogar das heimliche Ausspähen von Hartz-IV-Empfängern verboten. Die Behörden dürften zur Ermittlung einer so genannten eheähnlichen Lebenspartnerschaft nicht ohne vorherige Information und Einverständnis des Betroffenen dessen Nachbarn oder sonstige Dritte befragen, entschied das Gericht.

Auch das am 25 November 2010 das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar verdeckte Beobachtungen durch einen Sozialdetektiv für generell unzulässig erklärte (1 KO 527/08), weil es darin eine durch keine gesetzliche Grundlage gedeckte Verletzung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung sah.

Das stört die Verantwortlichen in Arbeitsagenturen und Jobcentern damals jedoch nicht, was bei diesen auf eine erhebliche kriminelle Energie schließen lässt.

Update: 2011

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat dann aber März 2011 verlauten lassen, die Beobachtung von Empfängern von Arbeitslosengeld II zu stoppen, die des Leistungsmissbrauchs verdächtig sind. Wie es in einer gemeinsamen Mitteilung von BA und dem Arbeitsministerium heißt, sei man "sich einig, dass Observationen im Auftrag der BA nicht stattfinden. Daher wird der entsprechende Passus künftig aus der Dienstanweisung gestrichen".
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Noch am Tag zuvor hatte die BA ihr Vorgehen verteidigt, im Kampf gegen Sozialmissbrauch von Hartz-IV-Empfängern in bestimmten Fällen Erkundigungen bei Banken, Bildungsträgern und Nachbarn über Verdächtige einzuholen. In besonders schwerwiegenden Fällen würden auch Detektive eingesetzt, sagte eine Sprecherin. "Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, Leistungsmissbrauch zu bekämpfen."

Jedes Jobcenter verfüge zu diesem Zweck über einen Außendienst, der Verdachtsfällen nachgehe und auch Betroffene in ihrer Wohnung aufsuche. Zudem würden Banken nach den Vermögensverhältnissen der Hartz-IV-Empfänger befragt. Ebenso komme es vor, dass bei Nachbarn oder Bildungsträgern Erkundigungen über Verdächtige eingeholt würden. Observationen seien allerdings die letzte Lösung und kämen nur sehr selten vor. Die Kontrollen seien seit Jahren üblich.

Die Vorwärtsverteidigung der BA war eine Reaktion auf jüngste Vorwürfe des Erwerbslosenforums Deutschland in Bonn. Dieses hatte der BA vorgehalten, bei der Kontrolle Verdächtiger verstärkt zu "nachrichtendienstlichen Methoden" zu greifen. Damit maße sich die Bundesagentur Kompetenzen an, die selbst Strafermittlungsbehörden nicht besäßen. Über die Vorwürfe hatte auch die Bild berichtet.

Aber auch finanzielle Aspekte und Behördliche Anweisungen könnten zu einem Umdenken geführt haben, da die ermittelten Bedarfsgemeinschaften entweder nach der Ermitlung schon nicht mehr existierten, oder meist vom Gericht nicht als solche bestätigt wurden, blieb wahrscheinlich außer den Kosten für die Detektive nicht viel Einsparungspotenzial übrig.

Donnerstag, 20. August 2009

EU Todesstrafe

Nachfolgend lesen Sie Oliver Janichs aktuelle Focus-Money-Kolumne und sein Interview mit Professor Schachtschneider zur Wiedereinführung der Todesstrafe in der EU. Er hat wochenlang dafür gekämpft und Focus Money ist das erste Mainstream-Medium das sich an das Thema rantraut. Bis dato zeigt sich keine Reaktion in der Öffentlichkeit. Lassen Sie sich das nicht gefallen. Eine größere Einschränkung von Freiheit, als Demonstranten ohne Gerichtsbeschluss zu töten, ist wohl kaum vorstellbar. Wenn dieses Thema wieder sang- und klanglos untergeht, dann ist die Lethargie in diesem Land wohl schon so groß, dass alles zu spät ist. Die Partei der Vernunft wird trotzdem weiter kämpfen.

Die Kolumne:

Wenn Sie auf Seite 78 das Interview lesen, dass ich ich mit Professor Schachtscheider geführt habe werden Sie Ihren Augen nicht trauen. Ich konnte es selber nicht glauben, bis ich es schwarz auf weiss im Amtsblatt der Europäischen Union gesehen habe. Die Grundrechte-Charta der Europäischen Union erlaubt die Wiedereinführung der Todesstrafe und das Töten von Menschen bei Aufruhr und Aufstand.
Es ist vollkommen egal, welche Argumente Juristen und Politiker dazu vorbringen werden - wenn sie sich überhaupt äußern. Wenn das da drin steht, dann hat es einen Grund. Ich möchte weder in einem Staat noch einem Staatenverbund leben in dem das Töten von Menschen erlaubt ist - außer natürlich bei Notwehr oder Nothilfe. Bitte verfolgen Sie die Diskussion über das Thema und mischen Sie sich ein.

Das Interview:

Focus-Money: Herr Professor Schachtschneider, laut ihrer Klageschrift gegen den EU-Vertrag von Lissabon vor dem Bundesverfassungsgericht ermöglicht der Vertrag die Wiedereinführung der Todesstrafe und das Töten von Menschen. Das klingt ungeheuerlich. Worauf gründet sich ihre Argumentation?
Karl Albrecht Schachtschneider: Die Grundrechtecharta ermöglicht ausdrücklich in den aufgenommenen „Erläuterungen“ und deren „Negativdefinitionen“ zu den Grundrechten, entgegen der durch das Menschenwürdeprinzip gebotenen Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland (Art. 102 GG), Österreich und anderswo, die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen.
Money: Aber wird in der Charta die Todesstrafe nicht explizit verboten?
Schachtschneider: Maßgeblich dafür ist nicht Art. 2 Abs. 2 der Charta, der die Verurteilung zur Todesstrafe und die Hinrichtung verbietet, sondern die in das Vertragswerk aufgenommene Erklärung zu diesem Artikel, die aus der Menschenrechtskonvention von 1950 stammt. Nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 3 EUV in der Lissabonner Fassung werden die Rechte, Freiheiten und Grundsätze der Charta gemäß den allgemeinen Bestimmungen von Titel VII der Charta, in dem die Auslegung und Anwendung derselben geregelt ist, und unter gebührender Berücksichtigung der in der Charta angeführten „Erläuterungen“, in denen die Quellen dieser Bestimmungen angegeben sind, ausgelegt.
Money: Warum so umständlich?
Schachtschneider: Eben um diese Tatsache zu verschleiern. Den Abgeordneten wird ja nur der ohnehin schwer verständliche und viel zu lange Vertragstext vorgelegt.
Money: Aber ist es nun eindeutig, dass das Töten von Menschen erlaubt ist, wenn der Vertrag in Kraft tritt?
Schachtschneider: Ja, die Grundrechtekarte wurde 2001 in Nizza deklariert. Aber da nicht alle Länder einverstanden waren, war sie bisher nicht völkerrechtlich verbindlich. Wenn der Vertrag in Kraft tritt, wird auch die Grundrechte-Charta verbindlich.
Money: Aber die entsprechende Passage steht ja nur in den Erläuterungen…
Schachtschneider: Diese sind nach Art. 52 Abs. 3 und 7 der Grundrechtecharta verbindlich. Sie können die entsprechende Erklärung der Erläuterung im Amtsblatt der Europäischen Union nachlesen (siehe Ausriss). Da gibt es keinen Interpretationsspielraum. Außerdem: Wozu sollte man das reinschreiben, wenn man es nicht haben will?
Money: Hat das Bundesverfassungsgericht ihrer Interpretation mit der Anerkennung des Lissabon-Vertrages nicht eine Absage erteilt?
Schachtschneider: Überhaupt nicht. Es hat sich zu der Frage gar nicht geäußert.
Money: Ist das üblich?
Schachtschneider: Das ist sogar der Normallfall. Wenn sich das Bundesverfassungsgericht eines Problems nicht annehmen will, äußert es sich einfach nicht dazu.
Money: Ist das rechtlich möglich?
Schachtschneider: Das ist rechtlich mehr als bedenklich, aber Praxis.
Money: Die Todesstrafe kann laut Erläuterung im Falle eines Krieges oder einer Kriegsgefahr eingeführt werden. Ein sehr theoretischer Fall.
Schachtschneider: Wirklich? Befinden wir uns nicht in Afghanistan im Krieg? Wer definiert den Krieg? Was ist eine Kriegsgefahr? Was war mit dem Jugoslawien-Krieg?
Money: Ist es nicht normal, dass in Kriegszeiten zum Beispiel Deserteure hingerichtet werden?
Schachtschneider: In Diktaturen schon.
Money: Noch beängstigender ist, dass ohne Gesetz und ohne richterlichen Beschluss bei Aufstand und Aufruhr getötet werden darf. Wer definiert das?
Schachtschneider: Eben. Nach meiner Meinung könnten die Montagsdemonstrationen in Leipzig als Aufruhr definiert werden, wie praktisch jede nicht genehmigte Demonstration. Oder nehmen Sie die Krawalle in Griechenland oder kürzlich die Demonstrationen in Köln und Hamburg. Sie brauchen ja nur ein paar „Autonome“, die Steine schmeissen.
Money: Es gibt Politiker und Juristen, die argumentieren, dass die Grundrechte eines Landes durch den EU-Vertrag nur verbessert, aber nicht verschlechtert werden können.
Schachtschneider: Die Grundrechtecharta der Europäischen Union (GrCh) enthält keinen Vorrang oder Vorbehalt der nationalen Grundrechte oder ein grundrechtliches Günstigkeitsprinzip. Wer das behauptet, beweist seine Unkenntnis des Gemeinschaftsrechts.
Money: Wie kommen sie dann darauf?
Schachtschneider: Dort wird mit dem Art. 53 der Grundrechte-Charta argumentiert. Aber genau der gibt das nicht her: Dort heißt es: „Keine Bestimmung dieser Charta ist als Einschränkung oder Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auszulegen, die in dem jeweiligen Anwendungsbereich…, sowie durch die Verfassungen der Mitgliedstaaten anerkannt werden.“. Wesentlich ist der Passus „in dem jeweiligen Anwendungsbereich“. Wenn nämlich Gemeinschaftsrecht anzuwenden ist, sind die Grundrechte der Europäischen Union maßgeblich (Art. 51 Abs. 1 GrCh), wenn nationales Recht anzuwenden ist, die nationalen Grundrechte. Beide Grundrechtetexte sind niemals gleichzeitig anzuwenden.
Money: Aber der europäische Gerichtshof könnte doch feststellen, dass in diesem Fall das nationale Recht Vorrang hat.
Schachtschneider: Genau das hat der EuGH noch nie getan. Er fühlt sich immer zuständig. Außerdem ist das Verbot der Todesstrafe kein Grundrecht. Insofern zieht das Argument, die Grundrechte dürfen nicht verschlechtert werden, nicht.
Money: Ein anderes Argument aus Kreisen der EU-Kommission lautet, der Passus wäre drin, um auch Staaten wie die Türkei aufnehmen zu können.
Schachtschneider: Das ist doch grotesk. Als Gemeinschaft müssten wir doch sagen, wir nehmen keine Länder auf in denen Menschen getötet werden dürfen und nicht umgekehrt.
Money: Ist den Politikern denn bewusst was sie da beschließen?
Schachtschneider: Vielleicht nicht allen. Mindestens aber der CDU/CSU-Fraktion. Ich habe extra eine nur fünfseitige Zusammenfassung meiner Klage verteilen lassen, damit die Abgeordneten nicht zu viel lesen müssen. Auch der SPD dürfte die Problematik bekannt sein, weil einer ihrer Abgeordneten, nämlich Prof. Meyer, in Nizza versucht hat, die Regelungen zu verhindern.
Money: Können Sie sich einen Grund vorstellen, warum so etwas beschlossen wird?
Schachtschneider: Offensichtlich rechnen die Regierungen mit Aufruhr. Die Skepsis gegenüber den Regierungen und dem Apparat der EU wird immer größer. Die Finanz- und Wirtschaftskrise verschärft den Druck auf die Bevölkerung.
Money: Also will man sie niederschießen dürfen?
Schachtschneider: So sieht es aus.
Money: Was kann man dagegen tun?
Schachtschneider: Meiner Meinung nach berechtigt das EU-Vertragswerk, auch weil damit die Demokratie ausgehöhlt ist, zum Widerstand.
Money: Welche Form von Widerstand meinen sie?
Schachtschneider: Zum Beispiel Demonstrationen und alle Formen des öffentlichen Widerspruchs, der Weg Gandhis.
Money: …die dann als Aufruhr gedeutet werden können. Das klingt nach diktatorischen Verhältnissen
Schachtschneider: Das Wort Diktatur ist fachlich schief, aber sehr gebräuchlich. Der Begriff ist seit der Römischen Republik als befristete Notstandsverfassung definiert. Ich würde eher von Despotie, die zur Tyrannis ausarten kann, sprechen. Im übrigen: Wenn im Oktober die Iren dem Vertrag von Lissabon zustimmen, ist die Abschaffung der Todesstrafe beseitigt.


Link


Kommentar:

In diesem Artikel stimme ich mit der Partei der Vernunft überein.

Ansonsten sind die aber eher unvernünftig. :-)

Dienstag, 11. August 2009

Die Erde wächst. Doku über viele ungeklärte Fragen unserer Erde.

Wieder ein Beweis, das uns die Schule und die Medien nicht die ganze Wahrheit sagen, verschleiern, oder ihnen einseitige Theorien einimpfen.

Hier eine Doku über die Erdexpansion, welche viele Fragen beantwortet, welche klassische Theorien unbeantwortet lassen.

Wie konnten Dinos damals so groß werden ? Warum gibt es Berge und vieles mehr, wird hier von einer anderen Sicht-weiße erklärt.

Diese Doku erklärt eine der wichtigsten Theorien ohne Sie zu bewerten.
Machen Sie sich selbst ein Bild.